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Haftungsrisiken der Brandschutzbeauftragten

By 26/09/2013Oktober 15th, 2019Aktuelles

Genauso, wie es in Unternehmen mit Tätigkeitsschwerpunkt im Außenhandel erforderlich sein kann, Zoll- oder Ausfuhrverantwortliche zu bestellen, gibt es diese Möglichkeit und teilweise sogar Verpflichtung in beinahe jedem Rechtsgebiet.

Dazu zählen auch „Brandschutzbeauftragte“. Ganz allgemein ist in der täglichen Praxis immer wieder zu erkennen, dass das Thema Brandschutz in Unternehmen häufig eher „stiefmütterlich“ behandelt wird. Die Wahrscheinlichkeit, dass im Betrieb ein Brand ausbricht, ist – zumindest statistisch – auch eher gering. Die Folgen allerdings, wenn etwas passiert, sind horrend.

Gesetzliche Bestimmungen und Rahmenbedingungen zur Brandverhütung und auch Brandbekämpfung gibt es zahlreiche. Es handelt sich dabei um sehr wichtige Regelungsregime: Immerhin geht es dabei um Bereiche, die Leben, Gesundheit und Eigentum schützen sollen. In diversen Branchen wird es dabei erforderlich sein, Brandschutzorgane zu bestellen, die als besonders ausgebildete Personen die Sicherstellung, Einhaltung und Durchführung von Brandverhütungsmaßnahmen im Unternehmen mehr oder weniger eigenverantwortlich wahrnehmen. Diese Position erfordert – wie die aller verantwortlicher Beauftragter – ein hohes Maß an technischem Know-how, Verantwortungsbewusstsein und fundierten Kenntnissen im Recht. Außerdem gehen mit ihr zahlreiche Haftungsrisiken einher, die nicht unterschätzt werden dürfen. Eine genaue Kenntnis der Systematik und der Bestimmungen einschlägiger Rechtsvorschriften ist daher essentiell.

Ganz wesentlich sind dafür die Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes und der Arbeitsstättenverordnung. Darüber hinaus sind diverse Bauordnungen und feuerpolizeiliche Bestimmungen der Bundesländer zu beachten. Letztlich legen Richtlinien, Normen und sogar der „Stand der Technik“ wichtige Verhaltensweisen im Zusammenhang mit Brandschutz fest.

Zusammengefasst kann hervorgehoben werden, dass Brandschutzbeauftragte neben technischen Kenntnissen auch ein fundiertes rechtliches Rüstzeug für ihre Arbeit benötigen. Gerade letzteres sollte von Verantwortlichen und Unternehmen nicht unterschätzt werden.

Siehe auch
RIS – ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
RIS – Arbeitsstättenverordnung

Ing. Dr. Wolfgang Gappmayer, LL.M.

Rechtsanwalt Ing. Dr. Wolfgang Gappmayer, LL.M. hat nach seiner Reife- und Diplomprüfung an der HBLA Ursprung in Elixhausen das Studium der Rechtswissenschaften absolviert. Er ist glücklich verheirateteter Vater zweier Töchter. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Wolfgang Gappmayer Lektor an der Fachhochschule des BFI Wien und Vorstandsmitglied des Weissen Rings (des Vereins „Weisser Ring“, gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und Verhütung von Straftaten).

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