Compliance geht uns alle an und sie trägt zu einer nachhaltigen Absicherung des Unternehmenserfolgs bei.
Der Ruf nach Handlungsanweisungen für gewissenhaftes Handeln wird in unserer Zeit immer lauter. Allgemeingültige Rezepte kann es da freilich nicht geben. Compliance muss immer von der jeweiligen Chefetage ausgehen. Sie muss immer den konkreten Betrieb vor Augen haben und die konkreten Maßnahmen müssen die Besonderheiten dieses Unternehmens beherzigen und passend umgesetzt werden. Das erfordert zunächst einmal eine Identifizierung und Analyse der Compliance-Risiken, auf die die umzusetzende Compliance-Strategie mit wirksamen Instrumentarien aufbaut und die dann laufend geprüft und allenfalls angepasst werden.
Die wirksame Einführung von zielführenden Compliance-Maßnahmen und die Bewältigung alltäglicher Compliance-Probleme setzt Wissen aus unterschiedlichen Fachgebieten voraus. Das von Kollegen Dr. Felix Ruhmannseder und Kollegen Dr. Norbert Wess, LL.M., MBL im MANZ-Verlag herausgegebenen Handbuch Corporate Compliance bündelt all diese Informationen. Ich habe darin das Kapitel Exportkontrolle und Außenwirtschaftsrecht verfasst.
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