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Ausfuhrverantwortliche im Außenwirtschaftsrecht

By 10/09/2013Oktober 15th, 2019Aktuelles

Anders als in Deutschland spricht man in Österreich – zumindest wenn man den Begriff als gesetzlichen Terminus technicus verwenden möchte – nicht von Ausfuhrverantwortlichen sondern von verantwortlichen Beauftragten.

Diese Personen tragen eine sehr große Verantwortung im Unternehmen, haben sie doch letztlich dafür Sorge zu tragen, dass außenwirtschaftsrechtliche Bestimmungen in Unternehmen eingehalten werden. Dementsprechend dürfen nur „verlässliche“ Personen die Tätigkeit von verantwortlichen Beauftragten ausüben. Das Gesetz stellt etwa klar, dass Personen beispielsweise dann unverlässlich sind, wenn sie gegen waffenrechtliche oder finanzstrafrechtliche Bestimmungen oder aber gegen Bestimmungen des Kriegsmaterialgesetzes oder des Sprengmittelgesetzes verstoßen haben. Aus haftungsrechtlicher Sicht ist es neben dieser Verlässlichkeit weiters essentiell, dass verantwortliche Beauftragte mit der Anwendung außenwirtschaftsrechtlicher Regelungen vertraut sind und deren Inhalte kennen.

Was den Aufgabenbereich von verantwortlichen Beauftragten im Außenwirtschaftsrecht betriff, so ist dieser äußerst umfangreicht. Er umfasst den Aufbau und die Aufrechterhaltung einer Organisation im Unternehmen, die dazu geeignet ist, Verstöße gegen außenwirtschaftsrechtliche Bestimmungen zu verhindern. Auch die Auswahl des Personals für die Exportkontrolle wird ihnen obliegen und die Sicherung der hinreichenden Schulung und Ausbildung von Mitarbeitern. Ganz besonders hervorzuheben sind auch die umfangreichen Überwachungspflichten von verantwortlichen Beauftragten, weshalb ihnen sehr weitgehende Anordnungsbefungisse eingeräumt werden müssen. Als verantwortliche Beauftragte kommen sohin nur Mitglieder der Geschäftsführung oder sonst leitende Angestellte in Frage.

Ausfuhrverantwortlichen bzw. verantwortlichen Beauftragten kommt in der Praxis eine äußerst wichtige Position in Unternehmen zu, ihre Stellung ist sehr verantwortungsvoll und sie sind mitunter beträchtlichem zivil- und strafrechtlichem Risiko ausgesetzt. Nicht zuletzt aus diesem Grund ist laufende Aus-, Fort- und Weiterbildung und ein sehr hohes Maß an Verantwortung für die Tätigkeit verantwortlicher Beauftragter ganz besonders wichtig.

Siehe auch
„Der Ausfuhrverantwortliche“ (Seminar des Kitzler-Verlags)
Formular für die Anzeige der Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten des BMWFJ

Ing. Dr. Wolfgang Gappmayer, LL.M.

Rechtsanwalt Ing. Dr. Wolfgang Gappmayer, LL.M. hat nach seiner Reife- und Diplomprüfung an der HBLA Ursprung in Elixhausen das Studium der Rechtswissenschaften absolviert. Er ist glücklich verheirateteter Vater zweier Töchter. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Wolfgang Gappmayer Lektor an der Fachhochschule des BFI Wien und Vorstandsmitglied des Weissen Rings (des Vereins „Weisser Ring“, gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und Verhütung von Straftaten).

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